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   BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96   

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https://dejure.org/1996,12497
BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96 (https://dejure.org/1996,12497)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - III ZB 2/96 (https://dejure.org/1996,12497)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - III ZB 2/96 (https://dejure.org/1996,12497)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96
    Obwohl es sich bei der Bearbeitung der Post, wozu es gehört, daß die eingehenden Schriftstücke zu den richtigen Akten gebracht und dem Rechtsanwalt vorgelegt werden, um verhältnismäßig einfache technische Verrichtungen handelt, so erfordern sie doch gerade in Rechtsmittelsachen eine große Sorgfalt und vor allem die Erkenntnis von der Bedeutung der einzelnen Vorgänge (Senatsbeschluß vom 7. Mai 1956 - III ZR 52/56 - LM ZPO § 233 Nr. 64; vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 - NJW 1996, 319).
  • BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73

    Zurechnung - Rechtsanwalt - Eingehende Post - Dringlichkeit - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96
    Bei Einhaltung einer derartigen allgemeinen Anweisung hätte die stellvertretende Bürovorsteherin des Berufungsanwalts, als sie am 4. Oktober 1995 die gesamte eingehende Post vorliegen hatte und mit einem Stempel versah, entweder selbst die Schriftstücke durchsehen, den Rechtsmittelauftrag des Korrespondenzanwalts des Beteiligten zu 1 aussondern und an den Rechtsanwalt weiterleiten müssen, oder sie wäre gehalten gewesen, eine gut geschulte Bürokraft mit dieser Aufgabe zu betrauen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Februar 1974 - II ZB 13/73 - LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 27).
  • BGH, 07.05.1956 - III ZR 52/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96
    Obwohl es sich bei der Bearbeitung der Post, wozu es gehört, daß die eingehenden Schriftstücke zu den richtigen Akten gebracht und dem Rechtsanwalt vorgelegt werden, um verhältnismäßig einfache technische Verrichtungen handelt, so erfordern sie doch gerade in Rechtsmittelsachen eine große Sorgfalt und vor allem die Erkenntnis von der Bedeutung der einzelnen Vorgänge (Senatsbeschluß vom 7. Mai 1956 - III ZR 52/56 - LM ZPO § 233 Nr. 64; vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 - NJW 1996, 319).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    Er muss durch organisatorische Anordnungen sicherstellen, dass eine erfahrene Bürokraft die Eingangspost daraufhin überprüft, ob sich darunter eine Fristsache befindet, auf die hin unverzüglich etwas veranlasst werden muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Februar 1996 - III ZB 2/96, juris Rn. 4 und vom 12. Dezember 2001 - IV ZB 11/01, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01

    Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen

    Dazu gehört, daß durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, daß nur eine erfahrene und ausreichend sachkundige Bürokraft die Eingangspost daraufhin überprüft, ob sich darunter ein Sofortauftrag befindet oder sonst etwas unverzüglich veranlaßt werden muß (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Februar 1996 - III ZB 2/96 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 23).
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